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Winterdienst sorgt für Verkehrssicherheit

Statt Hals- und Beinbruch

Bei Schnee oder Eis kann der Weg ins Wohngebäude und daran vorbei zur gefährlichen Rutschpartie für Sie als Mieter, aber auch für Gäste und Passanten werden. Deshalb ist der Winterdienst bei der SWB klar geregelt und muss bei entsprechender Wetterlage unbedingt verrichtet werden.

 

Winterdienstpläne finden

Wer muss dafür sorgen?

Für jedes Wohngebäude in unserem Bestand ist festgelegt, welche Mieter in welchen Außenbereichen für den Winterdienst verantwortlich sind und worum sich ggf. Hausmeister oder eine Fremdfirma kümmern. Ob und wo Sie persönlich dazu verpflichtet sind, können Sie ganz einfach herausfinden. Geben Sie einfach den Namen Ihrer Straße ein und wählen Ihre Adresse aus. Daraufhin wird eine Übersichtskarte mit allen Winterdienstflächen und Zuständigkeiten bereitgestellt.

Wie steht's mit Schaufel und Streugut?

Alle Gebäude, in denen Mieter am Winterdienst beteiligt sind, haben wir mit einer Schneeschaufel ausgestattet und stellen außerdem kostenlos Streugut zur Verfügung. Abholen können Sie es in einem der Hausmeisterbüros. Ist Ihnen das z. B. aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht möglich, liefern wir es gerne auch frei Haus. In diesen Fällen bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit, eine Partnerfirma zu vergünstigten Preisen mit dem Winterdienst zu beauftragen.

Schnee- & eisfrei!

Diese Flächen müssen schnee- und eisfrei gehalten werden:

  • Zugang zum Haus

  • Bürgersteig in Hausbreite

  • Garagenzufahrten

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