Compliance bei der SWB
Für Transparenz und Vertrauen
Grundlage
Die interne Betriebsvereinbarung der SWB „Verhaltenskodex - Vorteilsnahme/-gewährung“ beschreibt und regelt Rahmen und Grenzen im Rahmen Compliance, um Organe und Mitarbeiter unserer Gesellschaft vor Vorteilsannahme und -gewährung zu schützen. Haben Mitarbeiter, Mieter oder Geschäftspartner der SWB einen ernsthaften Verdacht über einen Regelverstoß oder erhalten Kenntnis über regelwidrige Handlungen eines Geschäftspartners, steht Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling als externer Compliance-Ombudsmann zur Verfügung.
Streng vertrauliches Vorgehen
Unser Ombudsmann, Dr. Dilling, nimmt vertraulich Hinweise entgegen, damit einem begründeten Verdacht nachgegangen und ggf. entsprechende Schritte eingeleitet werden können. Der Hinweisgeber kann vom Ombudsmann verlangen, dass seine Identität gegenüber dem Unternehmen nicht offengelegt wird. Als Ombudsmann ist er insofern gegenüber der SWB zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn der Hinweisgeber dies wünscht. Der Hinweisgeber muss also keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Sollten Verdachtsmomente hinsichtlich regelwidriger Handlungen bestehen, können sich nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter, Lieferanten oder Auftragnehmer an den Ombudsmann wenden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Kontaktaufnahme zum Ombudsmann kein anwaltliches Mandatsverhältnis zum Ombudsmann entsteht.
Kontaktaufnahme
Unser Ombudsmann, Herr Rechtsanwalt Dr. Dilling, ist für Hinweisgeber jederzeit telefonisch zu erreichen. Darüber hinaus können Hinweise auch schriftlich oder per E-Mail übermittelt werden. Weitere Informationen befinden sich unter: www.whistleblower24.eu
Ombudsmann der SWB-Service- Wohnungsvermietungs- und baugesellschaft mbH,
Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Eigelstein 89-91 in 50668 Köln
E-Mail: swbombudsmann @ra-dilling.de
Telefon: 0800 3778773