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SWB ist auch in der Krise ein verlässlicher Partner

Die Bundesregierung hat am 25.03.2020 ein Gesetz zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in Zeiten der COVID-19-Pandemie beschlossen. Danach muss sich niemand, der durch die Folgen der Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, über den Verbleib in den eigenen vier Wänden oder seiner Gewerbeeinheit Sorgen machen. SWB richtet für betroffene  Mieter und Gewerbetreibende eine Beratungs-Hotline ein. Unter der Telefon-Nummer 0800 0455001 erfolgt eine unbürokratische und schnelle Beratung. 

„Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und sind uns der Verantwortung unseren Mieterinnen und Mietern gegenüber bewusst“, stellt SWB-Geschäftsführer Andreas Timmerkamp fest. „Wir haben uns bereits Anfang der Woche unternehmensintern über ein Maßnahmepaket verständigt und begrüßen diese neue gesetzliche Regelung ausdrücklich. Unser erklärtes Ziel ist es nun, unseren Wohnungs- und Gewerbemietern unbürokratisch und zeitnah zu helfen.“

Das neue Gesetz sieht für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 folgendes vor: das Recht der Vermieter, Mietverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wird eingeschränkt, wenn die Rückstände auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen.  Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigen – für die Dauer von 24 Monaten – nicht zur Kündigung. SWB-Jurist Thomas Häbel, Leiter der Abteilung Recht, fasst zusammen: „Die Miete ist natürlich auch für diesen Zeitraum zu zahlen, aber die Mieter erhalten eine individuelle Verschnaufpause von 24 Monaten.“ 

Was der SWB-Geschäftsführer an dem Gesetz ausdrücklich begrüßt: „Durch die festgelegte Nachweispflicht seitens des Mietschuldners, dass die Zahlungsschwierigkeiten als Folge der COVID-19-Pandemie entstanden sind, kommt die Unterstützung denen zu gute, die sie nun wirklich dringend benötigen. In dieser Situation ist Solidarität und unbürokratische schnelle Hilfe angesagt.“ Als Nachweise dienen z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine Verringerung des Verdienstes, die Verordnung zur Kurzarbeit oder gar einen vollständigen Verdienstausfall etc.  

Die SWB hat sich aber noch zusätzliche Maßnahmen auferlegt und bietet weitere Services für ihre Mieter an:

Mieten
•    SWB verzichtet bis auf weiteres auf Mieterhöhungen

Beratung
•    Das Unternehmen bietet eine vertrauensvolle Beratung über die Hotline an

Wohnungsmieter 
•    Beratung zum Thema Wohngeld
•    individuelle Lösungen, großzügige Ratenvereinbarungen
•    sonstige mietvertragliche Angelegenheiten

Gewerbemieter
•    werden über individuelle Lösungen kompetent beraten 

„Wir helfen, beraten und geben wertvolle Tipps, gehen auf Kundenfragen und Sorgen kompetent ein“, verspricht Thomas Häbel, Leiter des Beratungs-Teams. „Melden Sie sich bitte kurzfristig, so können wir am schnellsten helfen.“

Zur Erinnerung: Die Nummer der Hotline für betroffene SWB-Mieter lautet: 0800 0455001.
 

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