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Das ändert sich beim Kabel-TV

In den Nebenkostenabrechnungen, die alle Mieter jährlich erhalten, war bis einschließlich 2023 auch die Kabelgebühr von Vodafone (ehemals unitymedia) für den TV-Empfang enthalten. Es war großen Vermietern bisher erlaubt, günstige Sammelverträge für ihre Mieter abzuschließen. So konnten die Gebühren für den TV-Kabelanschluss über die monatlichen Nebenkosten abgerechnet werden.

In Folge des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes ist das ab 2024 nicht mehr möglich. Jeder Mieter muss nun seinen eigenen Vertrag abschließen – die Konditionen können sich von denen des Sammelvertrages unterscheiden. Zurzeit werden SWB-Mietern über die Nebenkostenabrechnung 7,50 Euro Kabelgebühren in Rechnung gestellt. Die Sammelverträge der SWB mit Vodafone wurden aufgrund des neuen Gesetzes zum 31.12.2023 gekündigt. Wer weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, muss einen eigenen Vertrag schließen. Er kann Vodafone, aber auch einen an-deren Anbieter von TV-Empfang auswählen. Die Übergangsfrist läuft bis zum 30.6.2024. Die SWB empfiehlt, zeitnah mit den Anbietern Ihrer Wahl in Kontakt zu treten, damit der reibungslose Übergang gelingt. Weiterhin nicht genehmigt werden Satellitenschüsseln. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Tel. 45002-0, wir helfen gerne weiter. Als Ergänzung beantwortet unser Chatbot Swibi auf unserer Internetseite www.swb-mh.de rund um die Uhr die wichtigsten Fragen.

Wichtig: Auch bei bereits laufenden Individualverträgen mit Vodafone (Kombination mit Internet/Telefon) muss noch einmal Kontakt zu Vodafone aufgenommen werden, sofern auch der TV-Empfang weiter über Vodafone laufen soll. Telefon und Internet lassen sich auf Wunsch zusätzlich buchen oder von anderen Anbietern beziehen. Künftig wird dank der Kooperation mit der medl auch die Möglichkeit in einem großen Teil unseres Bestandes bestehen, schnelles Internet über das Glasfasernetz zu beziehen. Weitere Infos gibt es unter www.medl.de/swb-glasfaser/.
 

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