Service ¥ Ein Herz für tierische Mitbewohner Was Mieter zur Haustierhaltung bei der SWB wissen sollten Ein zufriedenes Schnurren auf dem Sofa, ein Hund, der Sie an der Tür begrüßt, oder leises Vogelgezwitscher am Morgen: Tiere können aus einer Wohnung ein echtes Zuhause machen. Viele unserer Mieter wünschen sich genau das – einen tierischen Mitbewohner, der den Alltag bereichert. Damit sich aber alle im Haus wohlfühlen, braucht es ein paar klare Regeln, die Rücksicht und Zusammenhalt stärken. In den Wohnungen der SWB sind Kleintiere in angemessener Anzahl erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel Vögel, Zierfische, Hamster – und auch Katzen. „Angemessen“ heißt: Die Tierhaltung sollte zur Größe der Wohnung passen und andere nicht belasten. Sauberkeit und Rücksicht sind dabei die wichtigsten Stichworte. Gerade bei Katzen, die als Freigänger unterwegs sind, ist das ein Thema: Sie können Sandkästen oder Grünflächen verschmutzen und damit bei Nachbarn für Ärger sorgen. Wer eine Freigänger-Katze hält oder sich anschaffen möchte, sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein. Zustimmung für Hunde nötig Für Hunde gelten strengere Regeln. Hier ist immer eine schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig. Vor der Entscheidung wird geschaut, ob Hund und Wohnung zusammenpassen, wie sich das Tier voraussichtlich auf das Haus auswirkt und ob Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet werden können. Die Zustimmung bezieht sich immer auf einen bestimmten Hund und kann widerrufen werden, wenn es durch die Haltung zu erheblichen Störungen kommt – etwa durch dauerhaftes Bellen oder wiederkehrende Verschmutzungen. Und so teilen Sie Ihre Hundehaltung der SWB mit: Die erforderlichen Formulare für die Genehmigung finden Sie ganz einfach zum Download im Mieterportal oder in der Mieter-App der SWB. Ganz klar ausgeschlossen ist die Haltung giftiger Tiere, etwa bestimmter Schlangen oder Spinnen. Hier geht es um den Schutz der Hausgemeinschaft – denn sollte ein solches Tier entweichen, kann das schnell zur Gefahr werden. Im Alltag zeigt sich dann, wie gut das Miteinander funktioniert. Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung – auch gegenüber den Menschen nebenan. Verschmutzungen im Treppenhaus oder in den Außenanlagen sollten sofort beseitigt werden. Hunde sind in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen und draußen auf den Anlagen an der Leine zu führen, damit sich alle sicher fühlen können – gerade Kinder, ältere Menschen oder Bewohner, die unsicher im Umgang mit Tieren sind. Rücksicht heißt auch: Lärm, starke Gerüche und dauernde Störungen möglichst zu vermeiden, damit die Nachbarschaft entspannt bleiben kann. Ein Zuhause mit Tier kann unglaublich viel Wärme und Lebensfreude schenken. Wenn dabei Regeln und Rücksicht nicht als Einschränkung, sondern als faire Basis für das Zusammenleben verstanden werden, profitieren alle: Sie selbst, Ihr Tier – und die Menschen, mit denen Sie Ihr Haus teilen. Wer einen Hund halten möchte, muss sich vorher die schriftliche Zustimmung der SWB einholen.
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