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Fragen & Antworten

Schnelle Hilfe bei häufigen Anliegen

Sie möchten wissen, wer Ihnen bei Fragen zu den Betriebskosten weiterhilft oder an wen Sie sich wenden können, wenn in Ihrer Wohnung ein Schaden behoben werden muss? Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wir helfen gerne weiter

Eine Übersicht über Ihre persönlichen Ansprechpartner erhalten Sie hier

Zahlungen und Finanzen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu Mietzahlungen oder Versicherungsvorgängen habe?

  • Unsere Fachleute helfen Ihnen jederzeit gerne weiter.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?

  • Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode vorliegen.

Bis wann muss die vertraglich vereinbarte Kaution bezahlt werden?

  • Die 1. Rate der Kautionszahlung muss vor der Wohnungsübergabe auf das separate Kautionskonto eingegangen sein.

Bis wann muss die Miete überwiesen werden?

  • Der vertraglich vereinbarte Betrag muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.

Wo bekomme ich Auskunft zu meinen Betriebskosten bzw. zu meiner Betriebskostenabrechnung?

  • Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Fach gerne weiter. Weitere Informationen und Spartipps erhalten Sie auch online.

Reparaturen, Wohnung und Wohnumfeld

Was muss ich tun, wenn ich in meiner Wohnung einen Schaden oder technische Probleme habe?


Kann ich meine Wohnung innerhalb der SWB tauschen?

  • Ja, können Sie. Teilen Sie Ihre Umzugswünsche am besten Ihrem persönlichen Ansprechpartner mit.

Wie finde ich eine neue SWB-Wohnung?

  • Registrieren Sie sich im Interessentenportal Immomio und hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien. Anschließend erhalten Sie individuelle SWB-Wohnungsangebote. Können wir Ihnen aktuell keine Wohnung anbieten, werden Sie per E-Mail informiert, sobald etwas Passendes frei wird. Selbstverständlich helfen wir Ihnen in unserer mietbar auch gerne persönlich bei der Wohnungssuche. 


Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?

  • Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten.


Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie geht es jetzt weiter?

  • Sie erhalten nach dem Eingang Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung von uns. Hier ist ein Termin zu einer Vorbesichtigung enthalten. Nach erfolgter Abnahme der Wohnung erhalten Sie Ihre Kaution ausgezahlt.


Wie kann ich neue oder weitere Schlüssel erhalten?

  • Ihren Wohnungstürschlüssel können Sie sich in der Regel bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. Wird ein weiterer Haustürschlüssel benötigt, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Reparaturservice

Wird die Haltung von Haustieren erlaubt?

  • Kleintiere können genehmigungsfrei gehalten werden. Für andere Tiere wird die Erlaubnis der SWB benötigt.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

  • Grillen mit Holzkohle birgt vielfältige Brandgefahren und ist deshalb auf Balkon und Terrasse nicht erlaubt!


Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?

  • Sie haben die Möglichkeit eine Sperrmüllabholung bei der MEG zu bestellen. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll natürlich auch beim Recyclinghof abgeben.

Wer ist für den Winterdienst zuständig?

  • Eine Übersichtskarte für Ihr Objekt mit allen Winterdienstflächen und Zuständigkeiten können Sie hier herunterladen.

Kontakt und Beratung

Wer ist mein Ansprechpartner bei der SWB?

  • Den Namen Ihres persönlichen Ansprechpartners finden Sie in Ihrem SWB-Mieterordner. Oder hier.


Wann kann ich persönlich mit meinem SWB-Ansprechpartner sprechen?

  • Sie können jederzeit per E-Mail einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vereinbaren oder Sie nutzen einfach unsere Servicezeiten für eine persönliches Gespräch im Haus des Kunden oder eine telefonische Auskunft.

Wie registriere ich mich für das Mieterportal?

  • Sämtliche Informationen rund um das SWB-Mieterportal erhalten Sie hier.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert. Wo kann ich dies mitteilen?

  • Entweder kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer per E-Mail bzw. telefonisch oder Sie kommen persönlich im Haus des Kunden vorbei. Sie können die Änderungen auch über unser Mieterportal vornehmen. Sollte sich Ihr Name geändert haben, benötigen wir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde.

Eine weitere Person soll Mietvertragspartner werden?

  • Um eine Person in den Vertrag aufzunehmen benötigen wir ein ausgefülltes Formular. Ebenfalls kann so ein Mietvertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden. 

Sie interessieren sich für unsere Neubauprojekte?

Dann möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, unseren Newsletter zu abonnieren. Hier veröffentlichen wir mit thematisch wechselnden Schwerpunkten Informationen rund um unsere aktuellen Projekte. 

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