SWB Mietermagazin 2|25

Service ©¬ Warum Ordnung im Hausflur Leben retten kann Sicher wohnen für alle Ob Kinderwagen, Schuhregal, Fahrrad oder der Türkranz an der Wohnungstür – Dinge, die praktisch oder dekorativ erscheinen, können im Alltag schnell zur Gefahr werden. Damit unsere Häuser sicher, ordentlich und angenehm für alle bleiben, ist es wichtig, dass in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen keine privaten Gegenstände abgestellt oder gelagert werden. Dazu zählen unter anderem: - Treppenhäuser und Laubengänge - Eingangsbereiche und Vorplätze - Gemeinschaftsflächen in den Außenanlagen - Kellergänge, Gemeinschaftskeller und Dachböden - Fahrradkeller (sofern nicht ausdrücklich dafür vorgesehen) - Waschküchen und Trockenräume - Flucht- und Rettungswege aller Art Warum ist das so wichtig? Abgestellte Gegenstände können Flucht- und Rettungswege blockieren. Im Brandfall oder in anderen Gefahrensituationen kann das schwerwiegende Folgen haben: Bewohner kommen nicht schnell genug ins Freie, und auch Feuerwehr oder Rettungsdienste verlieren wertvolle Zeit. Außerdem stellen selbst kleine Dinge wie Kartons, Schuhregale oder Dekorationen eine zusätzliche Brandlast dar und können in verrauchten Treppenhäusern zur Stolperfalle werden. Was passiert bei Verstößen? Zum Schutz aller werden unzulässig abgestellte Gegenstände ohne vorherige Ankündigung entfernt. Nur wenn sie noch als werthaltig gelten, lagern wir sie für maximal zwei Monate kostenpflichtig ein. Die Kosten für Entfernung, Einlagerung und Personal trägt der Verursacher. Lässt er sich nicht ermitteln, können die Kosten über die Betriebskosten umgelegt werden. Wenn Sie einen Aufkleber mit dem Hinweis „Hier nicht!“ an einem Gegenstand sehen, bedeutet das: Dieser wird in Kürze entfernt. Bitte reagieren Sie sofort. Was ist erlaubt? Natürlich gibt es Ausnahmen. In ausgewiesenen Räumen wie dem Fahrrad- oder Waschkeller können Gegenstände abgestellt werden, sofern dies mit den baulichen Gegebenheiten und den übrigen Mietparteien abgestimmt ist. Kinderwagen und Rollatoren dürfen kurzfristig im Eingangsbereich stehen – aber nur, wenn die Durchgangsbreite von mindestens einem Meter gewahrt bleibt. Abends, nachts oder wenn kein Ausflug ansteht, müssen sie jedoch entfernt werden. Besucher sind nicht berechtigt, Kinderwagen oder Rollatoren im Hausflur abzustellen. Bitte werfen Sie auch einen Blick in Ihre Hausordnung. Und falls Sie unsicher sind: Melden Sie sich gern bei uns – gemeinsam finden wir eine Lösung.

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