Vor über 50 Jahren, genauer gesagt 1973, sind die Hochhäuser am Hans-Böckler-Platz (HBP) neben dem Forum fertiggestellt und von den ersten Mietern bezogen worden. Noch heute ist das SWB-Doppelhochhaus am Hans-Böckler-Platz 7/9 beliebter Wohnort für Mülheimer, die stadtnah und barrierefrei wohnen wollen, mit einer Nahversorgung direkt vor der Haustür, einer Freizeitanlage mit einem Schwimmbad in der 20. Etage und einem umfassenden Service.
Um auch den heutigen Anforderungen an modernes Wohnen und vor allem der künftig notwendigen Klimaneutralität gerecht zu werden, hat die SWB im vergangenen Jahr eine umfassende Sanierung des Doppelhochhauses begonnen. Bis voraussichtlich 2027 wird die Baumaßnahme dauern und aus dem Gebäude ein weithin sichtbares HochGrünHaus machen, denn ein Teil der Fassade wird mit echten Pflanzen bestückt.
Badsanierungen im ersten Haus abgeschlossen
Begonnen wurde im vergangenen Jahr mit der Sanierung der Bäder in Haus Nummer 7, das 22 Stockwerke zählt. „Diese Baumaßnahme ist wie eine Operation am offenen Herzen, alles muss gut aufeinander abgestimmt werden, um die Belastung der Mieter möglichst gering zu halten“, erläutert Rolf Feldmann, Abteilungsleiter der SWB-Servicebetriebe und Projektleiter des HochGrünHauses. Denn die Mieter bleiben in ihren Wohnungen, während ihre Bäder saniert, die Fenster erneuert und die Fassade gedämmt wird. Bis Stockwerk 9 erhalten beide Häuser eine Fassadenbegrünung, darüber werden die Balkonbrüstungen aus Beton abgenommen und durch Ganzglasgeländer mit grüner, innenliegender Folie (VSG) ersetzt. Diese sorgen für ein einheitliches Farbbild des gesamten Gebäudes, denn in der Höhe ist aufgrund der Windkräfte keine Außenbegrünung mehr möglich. Zudem werden jeweils im Hochhaus Nummer 7 an der Südfassade und im Hochhaus Nummer 9 an der Nord- und Südfassade eine Photovoltaikanlage angebracht, die Allgemeinstrom für
die Gebäude produziert.
In Sonderbauten, unter die Hochhäuser fallen, ist besonderes Augenmerk auf den Brandschutz zu richten. Unter anderem sollten die Abschottungen zwischen den Etagen den neuesten Anforderungen entsprechen. Als am Anfang der Sanierung die ersten Bäder entkernt worden waren, wurde sichtbar, dass die üblichen Standardlösungen mittels Brandabschottung nicht funktionieren. Als Lösung wurde das Konzept erarbeitet, die Vorsatzschalen mit Brandschutzwolle komplett auszublasen.
Nach Prüfung durch den Brandschutzsachverständigen konnte diese Ausführung umgesetzt werden, was zunächst zu einer Verzögerung im Bauplan führte. Diese Lösung hat aber auch den positiven Nebeneffekt, dass die Heizungsrohre noch besser gedämmt sind, was sich dann in der Heizkostenabrechnung niederschlagen sollte. In diesem Sommer wird nun die Sanierung der Bäder im Haus Nummer 7 abgeschlossen. Dann geht die Baumaßnahme mit der Badsanierung und der Fassadensanierung und -begrünung an Haus Nummer 9 weiter. Für die Badsanierung werden in Haus Nummer 9 Probebäder angelegt, um festzustellen, ob auch hier weitere Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des Brandschutzes über die ursprüngliche Planung hinaus nötig sind. Der Zeitplan der Bädersanierung wird dann abgestimmt mit der Sanierung der Außenfassaden, um die Belastung für die einzelnen Mieter zu reduzieren.
Fassade wird begrünt
Die abschnittsweise Fassadensanierung, die jeweils rund acht Monate dauert, startet umgehend, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Sollte sie erst im Herbst erteilt werden, wird erst im Frühjahr 2025 mit der Baumaßnahme gestartet, denn im Winter ist ein Baubeginn nicht sinnvoll. Die Bestandsfassade wird demontiert, eine Dämmung aus Mineralwolle angedübelt und anschließend eine vorgehängte Fassade aus Platten angebracht. Diese Fassade ist nachhaltig und nicht sehr pflegeaufwändig, sie benötigt zum Beispiel keinen neuen Anstrich. Sie erfüllt zudem die zurzeit gültigen Brandschutzanforderungen. Bis zum neunten Stockwerk wird die Fassade großflächig mit echten Pflanzen begrünt. Gewässert und gedüngt wird über eine Bewässerungsanlage, die in den Galeriegeschossen der Häuser installiert wird und das benötigte Wasser zur Bewässerung aus einer Zisterne zieht. Es wird kein Trinkwasser dafür verwendet.
Die schmalen Laufbalkone werden an den Fassadenseiten HBP 7 Nord und HBP 9 Nord und Süd entfernt. Diese Laufbalkone sind nicht Bestandteil der angemieteten Balkone und so schmal, dass sie sich zur Nutzung nicht eignen, sondern eher ein Anziehungspunkt für Tauben sind. Außerdem entsteht durch die schmalen Balkone ein sogenannter Rippeneffekt, der die Kälte in das Hochhaus trägt. Die dann glatten Fassadenseiten können energetisch besser saniert werden und bieten zum Beispiel Platz für die vertikalen Photovoltaikanlagen.
Aufzüge für Feuerwehr
Wenn Haus Nummer 9 fertig ist, folgt die Fassadensanierung und Begrünung von Haus Nummer 7 in der gleichen Weise. Hier wird es dann künftig auch zwei Feuerwehraufzüge geben, die im Falle eines Einsatzes ausschließlich von der Feuerwehr genutzt werden dürfen. Die Aufzugschächte werden im Einsatzfall aus dem Keller heraus mit Frischluft geflutet und bleiben deshalb rauchfrei auch bis in die oberen Etagen. Auf der Etage, wo es möglicherweise brennt, öffnet sich eine Klappe, aus der die Frischluft strömen kann, so dass die Einsatzkräfte beim Verlassen des Aufzuges einen rauchfreien Vorraum haben, in dem sie sich fertigmachen können und wo eine Entnahmestelle für Löschwasser neu installiert wird. Von da aus gelangen sie mit den Feuerwehrschläuchen zu allen Wohnungen im Haus 7 und 9. Außerhalb von Feuerwehreinsätzen können die Aufzüge weiterhin von den Mietern normal genutzt werden. Obwohl diese Feuerwehraufzüge keine bauordnungsrechtliche Verpflichtung sind, steht die Sicherheit der Mieter und der Einsatzkräfte im Ereignisfall für die SWB an erster Stelle.
2027 soll die Sanierung des SWB-HochGrünHauses abgeschlossen werden, wenn alles nach Plan verläuft. 25 Millionen Euro sind für die gesamte Baumaßnahme kalkuliert, die auch mit Fördermitteln des Landes NRW finanziert wird. Die Mieter werden zeitnah über die Modernisierungsankündigung informiert, in der alles nochmal genau beschrieben ist. Die endgültige Zeitplanung kann erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.